Wie bekomme ich ein Rezept?Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung für die Ergotherapie stellt der Hausarzt bzw. Facharzt aus. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchzuführenden Maßnahmen zwischen 30 und 60 min. und wird in der Regel als Einzeltherapie durchzuführen. Im Bedarfsfall kann aber auch eine Gruppentherapie verordnet weden. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Selbstbeteiligung an den Gesamtkosten des Rezeptes erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten zzgl. 10,00 € Rezeptgebühren. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. | ![]() | |
Behandlungsmaßnahmen
Motorisch-funktionelle Behandlung / Thermische Anwendung
| Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
| Psychisch-funktionelle Behandlung
| Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch
|
Behandlungsablauf
Am Anfang der Behandlung führen wir eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung und Funktionsanalyse durch.
Die ergotherapeutische Behandlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Behandlungsziele erreicht wurden und der Klient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat.