Beratungseinsätze
Erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, muss er einen Pflegekontrolleinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durchführen lassen. Den Pflegeeinsatz rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
- Pflegegrad 1*, 2, 3 : halbjährlich
- Pflegegrad 4 ,5 : vierteljährlich
*optional