Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Anspruch auf Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Die Leistungen werden frei mit dem Pflegedienst vereinbart. Dies können u.a. Einzel- oder Gruppenbetreuungen sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Kosten der Tagespflege für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten zu finanzieren.
Voraussetzung ist die Erfüllung des § 45a.
Pro Monat steht folgender Betrag zur Verfügung:
- 125 €
Nicht ausgeschöpfte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 40 % des Leistungsbetrags der ambulanten Pflegesachleistung für Entlastungsangebote gemäß § 45a Abs. 4 SGB XI einzusetzen. Die Grundpflege muss jedoch sichergestellt sein.